LuMo - Mess- und Kenngrößen - Flughafen München

ERGEBNISSE DER LUFTGÜTE- UND METEOROLOGIE-MESSUNGEN AM FLUGHAFEN MÜNCHEN
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    Erläuterung


    Allgemeine Hinweise zur Luftqualität

    Die Qualität der Luft ist entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen sowie für das Gedeihen der Natur. Die Bewahrung der Luftqualität zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Umweltschutzes, denn die Luft wird durch eine Vielzahl von Quellen (Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Haushalte und viele andere) belastet.

    Durch den Betrieb des Flughafens München werden Emissionen freigesetzt. Emittenten sind neben den Flugzeugturbinen auch die Abfertigung der Flugzeuge am Boden, die Erzeugung von elektrischem Strom, Wärme und Kälte, die Flugzeugwartung, der öffentliche und nichtöffentliche Straßenverkehr sowie weitere Aktivitäten. Wesentliche Schadstoffe, die dabei freigesetzt werden können, sind Stickstoffoxide NO2 und NO, Feinstaub (PM10 und PM2,5) und verschiedene Kohlenwasserstoffverbindungen (u.a. Benzol und Benzo(a)pyren).

    Die Anforderungen an die Luftqualität haben sich seit Inbetriebnahme des Flughafens erheblich verschärft. Grund dafür sind v.a. europäische Maßgaben und deren Umsetzungen in die deutsche Gesetzgebung. Um den Einfluss des Flughafenbetriebs auf die Luftqualität kontinuierlich zu überwachen, betreibt der Flughafen München deshalb umfangreiche Immissionsmessungen in ortsfesten und mobilen Luftgütemessstationen.

    Die Messungen werden hierbei durch ein akkreditiertes und nach § 29b des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) bekannt gegebene Messstelle durchgeführt.


    Messparameter der Luftgütemessungen am Flughafen München

    Nachfolgende Parameter werden momentan bei Luftgütemessungen am Flughafen München bestimmt.

    Messparameter Messverfahren Richtlinien LHY4 LHY7 Mobile LGM
    Stickstoffoxide NO & NO2 Chemilumineszenz DIN EN 14211 x x x
    Partikel PM10 Gravimetrie (nur validierte Daten) DIN EN 12341 x x
    Partikel PM10 Optische Lichtstreuung (nur Onlinedaten) DIN EN 16450 x x
    Partikel PM2,5 Gravimetrie (nur validierte Daten) DIN EN 12341 x x
    Partikel PM2,5 Optische Lichtstreuung (nur Onlinedaten) DIN EN 16450 x x
    Ozon O3 UV-Photometrie DIN EN 14625 x x
    Kohlenmonoxid CO NDIR DIN EN 14626 x
    Schwefeldioxid SO2 UV-Fluoreszenz DIN EN 14212 x x
    Benzol Aktivkohleprobenahme mit GC-MS-Analyse DIN EN 14662-2 x x
    Benzo(a)pyren im PM10 Analyse der PM10-Filter mittels GC-MS DIN EN 15549 x x
    Staubniederschlag Atmosphärische Deposition (Bergerhoff) VDI 4320, Blatt 2 x
    Toluol Aktivkohleprobenahme mit GC-MS-Analyse DIN EN 14662-2 x x
    Xylol Aktivkohleprobenahme mit GC-MS-Analyse DIN EN 14662-2 x x
    Ethylbenzol Aktivkohleprobenahme mit GC-MS-Analyse DIN EN 14662-2 x x
    n-Alkane (n-Hexan - n-Tetradekan) GC-MS-Analyse DIN EN 14662-2 x x
    Lufttemperatur Pt100 DIN VDI 3786, Blatt 3 x x
    Luftfeuchte Kapazitiver Sensor DIN VDI 3786, Blatt 4 x x
    Windrichtung und -geschwindigkeit Schalen- bzw. Ultraschallanemometer DIN VDI 3786, Blatt 2 x x
    Luftdruck Piezoresistiv DIN VDI 3786, Blatt 16 x x
    Globalstrahlung (Sonne) Pyranometer DIN VDI 3786, Blatt 5 x


    Grenzwerte für die Luftqualität gemäß 39. Bundesimmissionsschutzverordnung

    Die Bewertung der Luftqualität erfolgt dabei nach der 39. BImSchV durch den Vergleich gemessener Immissionskenngrößen (z.B. Mittelwerte, Maximalwerte, Überschreitungshäufigkeit, Dosis) mit den Beurteilungswerten. Die relevanten Grenz- und Zielwerte der 39. BImSchV sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

    Messparameter Immissionswert gemäß 39. BImSchV
    Stickstoffdioxid (NO2) 40 µg/m³ (Jahresgrenzwert)
    200 µg/m³ (1h-Grenzwert bei 18 zulässigen Überschreitungen)
    Partikel PM10 40 µg/m³ (Jahresgrenzwert)
    50 µg/m³ (Tagesgrenzwert bei 35 zulässigen Überschreitungen)
    Partikel PM2,5 25 µg/m³ (Jahresgrenzwert)
    Ozon (O3) 180 µg/m³ (1h-Mittelwert, Informationsschwelle)
    120 µg/m³ (Zielwert als höchster 8h-Mittelwert eines Tages bei bei 25 zulässigen Überschreitungstagen)
    Kohlenmonoxid (CO) 10 mg/m³ (8h-Grenzwert)
    Schwefeldioxid (SO2) 125 µg/m³ (Tagesgrenzwert bei 3 zulässigen Überschreitungen)
    350 µg/m³ (1h-Grenzwert bei 24 zulässigen Überschreitungen)
    Benzol 5 µg/m³ (Jahresgrenzwert)
    Benzo(a)pyren im PM10 1 ng/m³ (Jahreszielwert)


    Grenzwerte für die Luftqualität gemäß TA Luft

    Neben der 39. BImSchV werden Immissionsgrenzwerte für den sogenannten anlagenbezogenen Immissionsschutz in der 'ersten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft)' geregelt. Die TA Luft ist als Verwaltungsvorschrift jedoch nicht einschlägig. In der nachfolgenden Tabelle ist der Immissionswert der TA Luft für Staubniederschlag dargestellt.

    Messparameter Immissionswert gemäß TA Luft
    Staubniederschlag 0,35 g/(m² x d) (zum Schutz vor erheblichen Belästigungen)


    Beurteilungswerte der nicht geregelten Messparameter der Luftgütemessungen

    Für die nicht in der 39. BImSchV geregelten Parameter Toluol, die Xylole, Ethylbenzol und die n-Alkane können die Beurteilungswerte der nachfolgenden Tabelle herangezogen werden.

    Messparameter Beurteilungswert
    Toluol
    Σ Xylole
    Ethylbenzol
    Σ n-Alkane (C6-C14)
    30 µg/m³ (Zielwert für das Jahr, LAI)
    30 µg/m³ (Zielwert für das Jahr, LAI)
    orientierend: 880 µg/m³ (1/100 AGW) 1)
    Alternative 1: jeweils 1/100 des AGW 1)
    → Beurteilungswerte im Bereich mg/m³
    Alternative 2: C9-C14-Alkane: 0,2 mg/m³ (Richtwert I) 2)

    1) LAI 2004
    2) Ausschuss für Innenraumrichtwerte, UBA. Richtwert I (RW I) stellt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenlang ausgesetzt ist.


    Nützliches

    Unter dem Menüpunkt 'Messparameter' können die jeweiligen Messwertverläufe der Luftgüte- und der Wetterdaten eingesehen werden. Die Darstellung kann über die Auswahl eines Messtages (z.B. 2. Mai 2016) unter Berücksichtigung der zeitlichen Auflösung (Stunden-, Achtstunden-, Tages- und Wochenmittelwerte) erfolgen. Bei Auswahl eines Monats (ohne Kalendertag) oder eines Jahres (ohne Monat) können die jeweiligen Monats- und Jahresmittelwerte dargestellt werden.

    Unter Globalstrahlung versteht man die gesamte an der Erdoberfläche auf eine horizontale Empfangsfläche auftreffende Solarstrahlung.
    Sie setzt sich zusammen aus
    · der auf direktem Weg eintreffenden Solarstrahlung, der Direktstrahlung, und
    · der Strahlung, die über Streuung an Wolken, Wasser- und Staubteilchen die Erdoberfläche erreicht, der Diffusstrahlung.

    Im WebReporting werden die validierten Messdaten aller Messparameter zur Verfügung gestellt. Durch nachgeschaltete erforderliche Laboranalysen, Validierungen und Auswertungen dieser Messdaten kommt es zu einer Zeitverzögerung in der Abrufbarkeit. Je nach Parameter werden die Daten monatlich bzw. quartalsweise nach erfolgter Validierung im WebReporting aktualisiert.


    HERAUSGEBER

    Flughafen München GmbH
    Nordallee 25
    D-85356 München
    Deutschland

    Postfach 231755
    85326 München

    Tel: +49(0)89 975-00
    Fax: +49(0)89 975-5 79 06

    Web: www.munich-airport.de
    Mail: info@munich-airport.de

    Impressum

    Informationen zur Messstelle

    Keine Daten für die ausgewählte Messstelle und den ausgewählten Zeitraum

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